Motorradführerschein Klasse A
Mindestalter:
24 Jahre bei direktem Zugang
21 Jahre für dreirädrige KFZ mit einer Leistung von mehr als 15 kW
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
Motorrad (auch mit Beiwagen):
• über 50 ccm Hubraum und/oder über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
• über 50 ccm Hubraum und/oder über 45 km/h
• Leistung mehr als 15kW
Motorradführerschein Klasse A2
Mindestalter 18 Jahre
Krafträder
• Motorleistung max. 35 kW
• Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Klasse A1 (125 ccm)
Mindestalter 16 Jahre
Leichtkraftrad:
• bis 125 ccm Hubraum und
• nicht mehr als 11 kW (15 PS) Motorleistung
• Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
oder dreirädrige KFZ mit max. Leistung von 15kW
Klasse AM (50ccm)
ab 16 Jahre
- Keine Befristung der Besitzdauer
- Kleinkrafträder
(Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen).
MOFA
Mindestalter 15 Jahre
Was darf gefahren werden:
Mofa's / Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.